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Betreutes Wohnen Oft treffen wir, wenn man den Ausdruck „betreutes Wohnen“ hört, auf viele Vorbehalte. Viele verbinden mit dem Wort Betreuung eine Art Bevormundung, Kontrolle oder gar Entmündigung. Genau das Gegenteil soll allerdings Ziel unseres Hilfeangebots sein. Wir wollen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 SGB XII dabei unterstützen ihr Leben zu sortieren und neue Perspektiven gemeinsam zu erarbeiten. Hierbei steht die Eigenständigkeit und Individualität des Einzelnen stets im Vordergrund und soll nicht beschnitten, sondern verstärkt werden. Wir wollen Ihnen in schwierigen Situationen eine Hand reichen und gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine möglichst nachhaltige Lösung zu erarbeiten. Gleichzeitig wollen wir Ihnen nichts abnehmen, womit Sie selbst gut zurecht kommen oder Ihnen einen Lösungsweg aufzwingen. Um dieses Ziel zu erreichen, erarbeiten wir zu Beginn einer Hilfemaßnahme einen sogenannten Hilfeplan, bei dem sich Hilfesuchender und Helfer auf Augenhöhe begegnen sollen. Im jeweiligen Hilfeplan legen wir gemeinsam fest, was Sie innerhalb der Betreuung erreichen wollen, wobei Sie Hilfe brauchen und welche Dinge Sie allein erledigen. Da dieser Hilfeplan von beiden Parteien unterschrieben wird, kann er als eine Art Vertrag gesehen werden, bei dem jeder Seite die eigenen Aufgaben klar sind und deren Umsetzung verbindlich wird. Wir bieten Ihnen: Unterstützung, Rat, Vermittlung und im Einzelfall auch Begleitung bei Schwierigkeiten mit
Voraussetzungen zur Aufnahme einer kontinuierlichen Hilfemaßnahme:
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